Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

Präambel 

Wir begrüßen Sie als neuen gewerblichen Vertragspartner (im Folgenden: Teampartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständiger Teampartner der INOVIDA ood, Yoan Krastitel 5 App 8, BG-9022 Varna / Vinnitsa, Bulgarien, vertreten durch die Geschäftsführerin (CEO) Velichka Mutavchieva, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: INOVITAL) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Waren. Bei dem Vertrieb unserer Waren und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld des Network-Marketings, des Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund. Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.

Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern

• Unsere Teampartner beraten ihre Teampartner ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Waren, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
• Die Teampartner stellen sich im persönlichen und telefonischen Kontakt mit dem Verbraucher zu Beginn des Verkaufsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Namen und als Teampartner von INOVITAL vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Verkaufsgesprächs den geschäftlichen Zweck ihres Besuchs oder Anrufs offen und machen deutlich, welche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden sollen.
• Auf Teampartnerwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
• Teampartner verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Verbraucher hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Unternehmen bzw. ihre Teampartner rufen einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist hierbei zu übermitteln.
• Während eines Kundenkontakts informiert der Teampartner den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Waren und – auf Wunsch des Verbrauchers –  die Vertriebsmöglichkeit betreffen.

INOVITAL – Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

• Alle Informationen zu den Waren müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einem Teampartner ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Waren zu machen.
• Ein Teampartner darf keine Behauptungen über Waren, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von INOVITAL freigegeben worden sind.
• Teampartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von INOVITAL autorisiert sind, diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
• Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile
veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Teampartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das
unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
• Ein Teampartner darf keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.
• Teampartner nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
• Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Teampartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.

Ethische Regeln für den Umgang mit Teampartnern

• Teampartner gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Teampartnern anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen.
• Neue Teampartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.

Leitfaden zur Erstellung von Werbemitteln

Um Sie als Teampartner von INOVITAL bei der Erstellung zulässiger Werbemittel zu unterstützen, insbesondere klarzustellen, was erlaubt ist und was nicht, haben wir den
folgenden Leitfaden entwickelt. Bei „Werbemitteln“ handelt es sich insbesondere um von den Teampartnern selbst erstellte
• Homepages, Videos sowie Audiofiles,
• Grafiken,
• Produktbeschreibungen, oder
• sonstige Werbetexte oder Anzeigen.
• Merchandise-Artikel ( z.B. T-Shirts, Caps, Kugelschreiber etc. )

Unser Leitfaden soll Ihnen als Hilfestellung bei der der Gestaltung von Werbeinhalten dienen. INOVITALbehält sich das Recht vor, diesen Leitfaden abzuändern. Da jeder Sachverhalt anders ist, sollten Sie sich, wenn Sie Fragen hierzu haben, an die INOVITALGmbH, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin (info@inovital.eu) wenden.

Eigene Werbemittel müssen vorab durch INOVITAL geprüft und freigegeben werden INOVITALstellt seinen Partnern vorgefertigte Werbemittel für Online- sowie Offline-Kampagnen zur Verfügung. Die Erstellung und das Design von eigenen Werbemitteln zum Zwecke von Produktwerbung oder geschäftlichen Anzeigen bedürfen vor der Veröffentlichung einer Einwilligung durch INOVITAL: Bevor selbstentworfene Werbemittel verwendet werden können, müssen diese unter der Email-Adresse info@inovital.eu zur Überprüfung eingereicht werden, um sicherzustellen, dass sie unseren Werberichtlinien entsprechen. Üblicherweise werden alle Werbemittel innerhalb von 48 Stunden überprüft, gelegentlich kann es aber auch etwas länger dauern.

Wir weisen Sie als INOVITAL Teampartner darauf hin, dass Sie auf Grundlage der Allgemeinen Teampartnerbedingungen insbesondere folgenden Verpflichtungen im Rahmen der Erstellung von eigenen Werbemitteln unterliegen:

• Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites, Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Zeitungs- oder Zeitschriftenwerbeanzeigen, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Fernsehwerbung, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte
oder sonstiger selbständig erstellte Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der dem Teampartner zur Verfügung gestellten Landingpage ist nur nach
ausdrücklicher vorheriger schriftlicher oder per E-Mail erfolgter Einwilligung von INOVITAL gestattet, die im freien Ermessen von INOVITAL liegt.
• Vor Inbetriebnahme einer eigenen Social-Media-Präsenz und/oder -kanals ist der Teampartner verpflichtet, die Social-Media-Präsenz und/oder -kanal INOVITAL per E- Mali an info@inovital.eu zur Prüfung und vorheriger schriftlicher oder per E-Mail erfolgter Einwilligung durch INOVITAL zu übersenden. Verstößt ein Teampartner gegen diese Verpflichtungen und hat die Pflichtverletzung zu vertreten, so wird INOVITAL entsprechende Schritte einleiten, wobei insbesondere folgende Maßnahmen auf Grundlage der Allgemeinen Teampartnerbedingungen möglich sind:
• Deaktivierung verknüpfter Seiten,
• Deaktivierung vorhandener Anzeigen,
• Beschränkung der Möglichkeit auf die Nutzung des INOVITAL-Marketingsystems,
• Deaktivierung deines INOVITAL-Marketing-Accounts,
• Abmahnung des Teampartners unter Setzung einer Behebungsfrist. Wird der abgemahnte Verstoß nicht fristgerecht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von INOVITAL gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig,
• außerordentlichen Kündigung des Teampartners ggf. ohne vorherige Abmahnung,
• ggf. Geltendmachung eines etwaigen Schadensersatzes für Schäden, die INOVITAL aufgrund der Pflichtverletzung des Teampartners entstanden sind. Das Überprüfungsverfahren für Werbemittel Vorgehensweise